REHASPORT – VOM ARZT VERORDNET, VON DER KASSE BEZAHLT

Beim Rehabilitationssport handelt es sich um i.d.R. 50 Gymnastikstunden in einer Gruppe, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden. Der Rehasport wird auf die individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die 50 Gymnastikeinheiten müssen über den Zeitraum von 18 Monaten absolviert werden.

Für die Teilnahme am Rehabilitationssport nach § 44 SGB IV wird eine ärztliche Verordnung (Formular 56) benötigt. Hat man diese Verordnung von seinem Arzt erhalten, kann man sich den Antrag auf Rehasport von seinem Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung etc.) genehmigen lassen. Die Leistungen des Rehabilitationskurs sind übrigens von allen Kostenträgern anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert!

Liegt die besagte Genehmigung vor, kann es direkt losgehen: Jetzt kann man an einem unserer Rehasport Kurse teilnehmen. Wichtig: Bitte das Formular mit der Genehmigung bei dem ersten Besuch bei uns mit bringen.

REHASPORT – DIE RICHTIGE WAHL FÜR DEINE GESUNDHEIT

Rehabilitationssport eignet sich als gezielte Bewegungstherapie bei zahlreichen orthopädischen Problemstellungen wie beispielsweise Rückenprobleme, Knie- und Hüftprobleme, Schulterprobleme, Arthrose, Osteoporose.

Wenn man über das verordnete Bewegungsprogramm hinaus noch mehr für seine Gesundheit und das Wohlbefinden tun möchten, kann man gerne zusätzlich eines unserer individuell gestalteten und auf seine Bedürfnisse persönliches zugeschnittenes Angebote in Anspruch nehmen. Auch das Training in unserem Milon Zirkel ist möglich.
Unsere Gesundheitsberater und Fachübungsleiter stehen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

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