Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1.Das Mitglied hält sich an die im Club separat aushängende Hausordnung.
2.Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit üblicher Sportbekleidung gestattet (vor allem sauberes Schuhwerk)
3.1.Der Mitgliedsbeitrag wird wöchentlich im Voraus zum ersten und fünfzehnten eines Monats fällig, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann zu entrichten, wenn das Mitglied aus Gründen, die es zu vertreten hat, die Einrichtung nicht oder nur teilweise nutzen kann, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 5 vor.
3.2.Alle kostenpflichtigen Zusatzleistungen, wie beispielsweise der Verzehr von Getränken oder Nahrungsergänzungsmitteln im Bistro werden gemeinsam mit dem Mitgliedsbeitrag vom angegebenen Girokonto des Mitglieds eingezogen, sollten Sie nicht vor dem Lastschriftlauf beglichen worden sein.
3.3.Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten, mit Ausnahme, die auf der Mitgliedschaft angebotenen Leistungen sind zwischen den Parteien als im Leistungspaket enthalten vereinbart. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Bankkosten vom Mitglied zu tragen zzgl. einer Mahngebühr.
3.4.Bei schuldhaftem Verzug von mindestens drei Mitgliedsbeiträgen werden sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Unberührt hiervon bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht von Fitness Punkt gemäß Ziffer 4.
4.1.Die Mitgliedschaft wird für die schriftlich vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. Wird die Mitgliedschaft mit einer Frist von 8 Wochen vor dem ordentlichen Kündigungsende nicht schriftlich gekündigt, so verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden (gültig für Mitgliedschaften ab Abschluss vom 01.03.2022). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4.2.Die Mitgliedschaft gilt nur für das auf der Mitgliedschaft stehende Mitglied. Das umschreiben der Mitgliedschaft auf Dritte ist nur mit Zustimmung und in Absprache von Fitness Punkt möglich.
4.3.Fitness Punkt steht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, sofern das Mitglied in Zahlungsverzug gerät, gegen die Hausordnung oder eine wesentliche Mitgliedschaftspflicht trotz vorheriger Abmahnung verstößt. Für jede schriftliche Mahnung erhebt Fitness Punkt eine Mahngebühr. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung schuldet das Mitglied Schadensersatz in Höhe des restlichen Mitgliedsbeitrages.
4.4.Fitness Punkt ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Fitness Punkt wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.5.Fitness Punkt ist berechtigt den Mitgliedsbeitrag nach Ablauf der festgelegten Erstlaufzeit um bis zu 0,25€/wöchtl. pro Jahr anzupassen. Gleiches gilt für Mitgliedschaften mit dreimonatiger oder sechsmonatiger Laufzeit.
4.6.Betrifft Kids bzw. Schüler Tarif: Im Falle, dass das Mitglied aufgrund des Alters nicht mehr berechtigt ist, den Kids bzw. Schüler Tarif zu nutzen, so wechselt die Mitgliedschaft stillschweigend in den günstigsten Normaltarif auf unbestimmte Zeit mit 4-wöchiger Kündigungsfrist.
5.Kann das Mitglied infolge von Krankheit, Umzug oder anderer, nicht in den Risikobereich von Fitness Punkt fallender bzw. nicht von der Fitness Punkt zu vertretenden Umständen die von Fitness Punkt angebotenen Leistungen nicht bzw. über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch des Mitglieds auf anteilige Rückerstattung. Das Mitglied ist bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit zur Weiterentrichtung des vereinbarten monatlichen Grundpreis verpflichtet, es sein denn, es liegt ein berechtigter Grund zur außerordentlichen Kündigung vor. Auch unverhoffter Verlust des Arbeitsplatzes ist kein Kündigungsgrund.
6.Für den Fall einer Erkrankung hat das Mitglied ein entsprechend fachärztliches Attest bis zum 25. des laufenden Monats für den darauf folgenden Monat vorzulegen. In diesem Attest muss ein Zeitfenster über die Dauer des sportlichen Ausfalls ersichtlich sein. Gemäß Ziffer 4 ist der laufende Beitrag auch in der Ausfallzeit zu entrichten. Die Ausfallzeit, die während der vertraglichen abgeschlossenen Laufzeit entsteht, wird als unentgeltliche Laufzeit an das ordentliche Vertragende bzw. an eine stillschweigende Vertragsverlängerung angehängt.
7.Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind Fitness Punkt unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
8.Für den Verlust von mitgebrachten Bekleidungs- und Wertgegenständen wird nicht gehaftet, soweit der Verlust nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden von Fitness Punkt beruht. Die Bereitstellung der Spinde begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Wertgegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Studiobesuchs zu nutzen.
Fitness Punkt ist berechtigt missbräuchlich verwendete Spinde ggf. auch kostenpflichtig öffnen zu lassen.
9.Eine Haftung für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage und Geräte zuzieht, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Fitness Punkt oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von Fitness Punkt oder aus einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht resultieren.
10.Fitness Punkt speichert und verarbeitet die Daten der Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
11.Mit Ausnahme der Umkleide behält sich Fitness Punkt vor, die Räumlichkeiten mit Videokameras zu sichern und speichert Einzelfallbezogen die Aufnahmen, solange dies zur Sicherheit/Sicherung seiner Mitglieder und von Wertgegenständen und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
12.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
13.Betrifft next.level.running: Absagefrist für Termine – per E-Mail oder Telefonisch bis 24 Stunden vor dem Termin, ansonsten verfällt der Terminanspruch ersatzlos.
14.Fitness Punkt ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Fitness Punkt wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.